Beitritt

Beitritt

Unsere Satzung sieht vor:

Mitglieder können alle Personen werden.
Es kann die
– aktive Mitgliedschaft (Mitwirkung bei Böller-, Vorderlader- oder Feuerwerkaktivitäten) oder die
– passive Mitgliedschaft (ohne Mitwirkung an Vereinsaktivitäten, Fördermitgliedschaft) beantragt werden.
Jdes Mitglied muss die Vereinsssatzung und die zugrundeliegenden Regularien (DSB) sowie die damit verbundnenen Pflichten insbesondere in Bezug auf die Sicherheit (Erlaubnisse, Befähigungsnachweise, Weisungsbefugnis unseres Schießmeisters) anerkennen.

Dem Vereinsbedürfnis nach einheitlicher Kleidung ist nachzukommen.

Die Beiträge für die Vereinsmitlgiedschaft sind gemäß der Satzung:
Aufnahmebeitrag 300,- €
Jahresbeitrag Einzelmitglied 80,- €
Jahresbeitrag Fördermitglieder 80,- €
Jahresbeitrag Jugendliche bis 18. Jahre 50,- €
Jahresbeitrag Familienmitglieder (Erwachsene) 40,- €
Jahresbeitrag Familienmitglieder Jugendliche 20,- €
Personen über 18 Jahre werden Jugendlichen hinsichtlich des Beitrages gleichgestellt, wenn sie sich in Ausbildung, Studium, Schule, Wehrdienst oder Zivildienst befinden. Über die Gleichstellung entscheidet der Vorstand.
Der Aufnahmebeitrag und der Jahresbeitrag werden jeweils in einem Betrag beglichen. Der erste Jahresbeitrag sowie der Aufnahmebeitrag sind im Jahr der Aufnahme, unabhängig vom Aufnahmezeitpunkt, unverzüglich und in voller Höhe fällig. Der Aufnahmebeitrag kann bei gleichzeitigem Eintritt eines weiteren erwachsenen Familienmitglieds diesem erlassen werden. Als gleichzeitig gilt der Eintritt, wenn er im gleichen Kalenderjahr des ersten Familienmitgliedes erfolgt. Bei nachfolgendem Eintritt, ist der Aufnahmebeitrag auch von dem weiteren Familienmitglied zu zahlen.
Jugendliche oder diesen gleichgestellte Personen zahlen keinen Aufnahmebeitrag. Fördermitglieder zahlen keinen Aufnahmebeitrag. Sie werden nur mit Ihrem Förderbeitrag belastet.
Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
Gebühren bzw. Kosten die dem Verein für ein Mitglied z.B. durch Anträge und Bescheinigungen entstehen, werden dem betreffenden Mitglied direkt in Rechnung gestellt.

Beitrittsgesuche müssen vom Vereinsvorstand genehmigt werden.

Bezüglich der Regularien für Schützen und das Schießen sind wir Mitglied im DSB.
Über den Rheinischen Schützenbund – Schützenkreis 124 (Bitburg-Prüm-Daun) / Bezirk 12 (Trier) sind wir mit dem DSB verbunden.

Die Mitgliedschaft im Sportbund Rheinland (SBR) beinhaltet für unsere Vereinsmitglieder eine Sportversicherung.
Der Versicherungsvertrag des SBR ist aktuell abgeschlossen mit der ARAG und beinhatet:
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Rechtsschutzversicherung

Die Versicherungsinhalte finden sich bei ARAG Sportversicherung fü den Sportbund Rheinland:

Kompaktform: Kompaktform der Versicherungsbedingungen
Ausführliche Version: Langform der Versicherungsbedingungen